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| AUSZUG AUS DER STIFTUNGSURKUNDE |
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§1 Name, Sitz, Dauer |
(1) |
Die Privatstiftung führt den Namen "Institut für eine offene Gesellschaft" - gemeinnützige Privatstiftung. |
(2) |
Der Sitz der Stiftung ist Wien. |
(3) |
Die Stiftung wird auf unbestimmte Dauer errichtet. |
§2 Stiftungszweck |
(1) |
Zweck der Stiftung ist die Förderung einer offenen Gesellschaft. Ziel ist es, politische Gedanken und Strategien zu entwickeln
und zu stärken, die den Menschen Selbstbestimmung ermöglichen, um dadurch Diskriminierungen, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit
in der Gesellschaft zu überwinden. Durch die Organisation eines Diskurses sollen politische Prozesse in der Gesellschaft
angestoßen werden, die der Weiterentwicklung der Demokratie, der Sicherung des sozialen Zusammenhaltes sowie der
gesellschaftlichen, insbesodere wirtschaftlichen Innovation dienen. |
(2) |
Die Stiftung ist parteiunabhängig. |
(3) |
Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar den in Absatz 1 genannten gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§ 34 ff Bundesabgabenordnung. |
(4) |
Der Zweck der Stiftung soll insbesondere durch die Förderung von wissenschaftlichen Projekten, die der Erreichung des
Stiftungszweckes dienen, der Vergabe von Förderpreisen, der Herausgabe von Publikationen, die Durchführung in- und
ausländischer Veranstaltungen, die Zusammenarbeit mit Organisationen mit einem gleichen oder ähnlichen Zweck erreicht werden. |
(5) |
Die Stiftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die zur
Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. |
(6) |
Die Privatstiftung darf niemanden durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. |
(7) |
Die Stiftung darf keinen Gewinn anstreben. |